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Ratgeber · Praxis-IT

IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b: Was Arztpraxen jetzt wissen müssen

Seit 2021 ist die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV für jede vertragsärztliche Praxis verpflichtend. Wir erklären verständlich, was dahintersteckt, für wen sie gilt – und wie Sie die Anforderungen ohne Stress und rechtssicher erfüllen.

Grundlagen

Was ist die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V?

Die IT-Sicherheitsrichtlinie geht auf § 75b des Sozialgesetzbuchs V zurück. Der Gesetzgeber hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verpflichtet, verbindliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit in Praxen festzulegen. Das Ergebnis ist die Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung, die seit 2021 schrittweise in Kraft ist. Ziel ist ein einheitlicher Basisschutz für sensible Patientendaten – vom einzelnen Praxisrechner über das Netzwerk bis zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI).

Kurz gesagt: Die Richtlinie macht das zur Pflicht, was in einer gut geführten Praxis-IT ohnehin selbstverständlich sein sollte – nur eben nachweisbar und dokumentiert.

Geltungsbereich

Für wen gilt die Richtlinie?

Die Richtlinie gilt für alle vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Praxen – unabhängig von der Fachrichtung. Wie umfangreich Ihre Pflichten sind, richtet sich nach der Größe Ihrer Praxis, gemessen an der Zahl der ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen:

  • Praxis – kleinere Einheiten erfüllen die Basis-Anforderungen.
  • Mittlere Praxis – zusätzliche Anforderungen kommen hinzu.
  • Große Praxis / Praxis mit umfangreicher Datenverarbeitung – höchste Anforderungsstufe.

Wer zusätzlich medizinische Großgeräte (etwa Röntgen- oder MRT-Systeme) betreibt, muss weitere Vorgaben erfüllen. Welche Stufe konkret auf Sie zutrifft, klären wir gemeinsam in einer kurzen Ist-Analyse.

Anforderungen

Welche Anforderungen müssen Praxen erfüllen?

Die Richtlinie bündelt konkrete Maßnahmen in mehreren Bereichen. Die wichtigsten Bausteine:

Netzwerk & Endgeräte
  • Firewall & Netzwerkschutz – Eine korrekt konfigurierte Firewall und ein abgesichertes Praxisnetz schützen vor Angriffen von außen und trennen sensible Bereiche.
  • Viren- & Malware-Schutz – Aktueller Schutz auf allen Rechnern und Servern – nicht nur installiert, sondern gepflegt und überwacht.
Zugänge & Aktualität
  • Sichere Passwörter & Berechtigungen – Jeder Mitarbeiter erhält nur die Rechte, die er wirklich braucht. Starke, individuelle Zugänge statt gemeinsamer Kennwörter.
  • Updates & Patch-Management – Betriebssysteme und Software werden zeitnah aktualisiert – bekannte Sicherheitslücken werden so gar nicht erst zum Einfallstor.
Ausfallschutz & TI
  • Backup & Notfallkonzept – Regelmäßige, getestete Datensicherungen und ein klarer Wiederanlaufplan, damit die Praxis nach einem Vorfall schnell weiterarbeitet.
  • TI-Komponenten & mobile Geräte – Absicherung von Konnektor und TI-Anbindung sowie Schutz von Laptops, Tablets und Wechseldatenträgern.
Wichtig zu wissen

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Die Richtlinie ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Wer sie nicht erfüllt, riskiert nicht nur Nachfragen der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern vor allem den Ernstfall: Ein erfolgreicher Cyberangriff auf ungeschützte Praxis-IT kann Patientendaten offenlegen, den Betrieb tagelang lahmlegen und – über die DSGVO – empfindliche Bußgelder sowie Haftungsfragen nach sich ziehen. Der Aufwand für eine saubere Umsetzung ist um ein Vielfaches kleiner als der Schaden eines einzigen Vorfalls.

Umsetzung

So setzen wir §75b in Ihrer Praxis um

Als IT-Systemhaus mit über 300 betreuten Praxen setzen wir die IT-Sicherheitsrichtlinie praxisnah um – ohne dass Sie sich in Paragrafen einarbeiten müssen:

1

Ist-Analyse

Wir prüfen Ihre IT anhand der für Ihre Praxisgröße geltenden Anforderungen.

2

Umsetzung

Firewall, Virenschutz, Backup-Konzept, Berechtigungen, Netzwerktrennung und Absicherung der TI-Komponenten.

3

Dokumentation

nachvollziehbar aufbereitet, damit Sie bei Prüfungen abgesichert sind.

4

Laufende Betreuung

Updates, Monitoring und Anpassung, wenn sich Vorgaben ändern.

Praxis-IT

Machen Sie den Sicherheits-Check für Ihre Praxis.

Wir prüfen, wo Ihre Praxis bei den §75b-Anforderungen steht, zeigen konkrete Lücken auf und setzen sie gemeinsam mit Ihnen um – praxisnah, dokumentiert und ohne Verkaufsdruck.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten rund um die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist – sprechen Sie uns an.

Ist die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b für meine Praxis Pflicht?

Ja. Die Richtlinie gilt für alle vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Praxen, unabhängig von der Fachrichtung. Der genaue Umfang der Pflichten richtet sich nach Ihrer Praxisgröße – gemessen an der Zahl der ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen. Welche Stufe für Sie gilt, klären wir in einer kurzen Ist-Analyse.

Wir haben doch Virenschutz – reicht das nicht aus?

Nein. Virenschutz ist nur ein Baustein. Die Richtlinie verlangt darüber hinaus unter anderem eine Firewall, ein getestetes Backup- und Notfallkonzept, sichere Berechtigungen und Passwörter, regelmäßige Updates, den Schutz mobiler Geräte, die Absicherung der TI-Komponenten sowie eine nachvollziehbare Dokumentation.

Wer prüft die Einhaltung der Richtlinie?

Die Kassenärztliche Vereinigung kann Nachweise über die Umsetzung verlangen. Kommt es zu einem Datenschutzvorfall, prüfen zusätzlich die Datenschutzbehörden. Eine saubere Dokumentation der Maßnahmen ist deshalb wichtig – die erstellen wir für Sie mit.

Was kostet die Umsetzung in unserer Praxis?

Das hängt von Ihrer Praxisgröße und dem aktuellen Ist-Zustand ab. Wir starten immer mit einer Analyse Ihrer IT anhand der für Sie geltenden Anforderungen und erstellen Ihnen danach ein transparentes, individuelles Angebot – ohne versteckte Kosten.

Hilft RCS auch bei der Dokumentation für §75b?

Ja. Wir dokumentieren alle umgesetzten Maßnahmen nachvollziehbar, sodass Sie bei Prüfungen abgesichert sind. Auf Wunsch übernehmen wir auch die laufende Betreuung und passen die Maßnahmen an, wenn sich die Vorgaben ändern.